| Allgemeine
Reisebedingungen: 1.
Vertragsabschluss
Anmeldungen
zu den dargestellten Reisen können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail vorgenommen
werden. Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Zirkuli Expeditions
Ltd. (nachfolgend "Zirkuli") den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Eine Anmeldung für mehrere Personen ist nur wirksam, wenn a)
die Anmeldung von allen angemeldeten Teilnehmern persönlich oder in deren
Namen von einer hierzu bevollmächtigten Person unterzeichnet ist (bei Unterzeichnung
durch einen Bevollmächtigten kann Zirkuli die Vorlage der Vollmacht verlangen)
oder aber
b) der Anmeldende ausdrücklich und gesondert erklärt,
er übernehme die Haftung für die vertraglichen Verpflichtungen der von
ihm angemeldeten Teilnehmer.
Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Zirkuli zustande. Der Kunde
erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche
Reisebestätigung, in der u.a. auch die wesentlichen Reiseleistungen aufgelistet
sind, was auch durch Verweisung auf die entsprechenden Angaben in den dem Kunden
bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen kann.
2.
Vertragliche Leistungen
Der
Umfang der von Zirkuli aufgrund des Reisevertrages geschuldeten Reiseleistungen
ergibt sich aus den im Prospekt und/oder im Internet veröffentlichten bzw.
dem Kunden übersandten Reise- und Leistungsbeschreibungen und den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Zirkuli. Zirkuli
behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben usw.
zu erklären. Soweit Reiseanmeldungen bei Zirkuli eingehen, die sich erkennbar
auf die bisherigen Prospektangaben beziehen, wird Zirkuli selbstverständlich
vor Entgegennahme der Anmeldung auf die Änderungen hinweisen. Änderungen
und Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und nicht von Zirkuli wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind zulässig. Soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen, insbesondere soweit sie unwesentliche Reiseleistungen betreffen
oder es sich um unerhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen handelt
und sie dem Kunden zumutbar sind, haben derartige Änderungen/Abweichungen
keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis, berechtigen also weder zu
einer Änderung des Reisepreises noch zu einem entschädigungslosen Rücktritt
vom Reisevertrag. Vorbehalten bleiben insbesondere Wechsel der Fluggesellschaft,
des Abflug- bzw. Rückflughafens sowie Flugplanänderungen, sofern hierfür
ein wichtiger Grund vorliegt und soweit dem Kunden zumutbar; etwa hierdurch entstehende
zusätzliche Beförderungskosten übernimmt Zirkuli bis zur Höhe
der Bahnfahrt 2. Klasse. Zirkuli
wird den Kunden von einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
unverzüglich, nachdem Zirkuli von dem Änderungsgrund Kenntnis erlangt
hat, informieren. Im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Zirkuli
eine angemessene Anpassung des Reisepreises anbieten; gleichwohl ist der Kunde
in diesem Fall zu einem kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt
oder kann der Kunde anstelle des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern Zirkuli in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich
nach Kenntnis der Änderungserklärung gegenüber Zirkuli geltend
zu machen. Zirkuli
ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen,
wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Flugkosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung
getragen wird, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nach den vorgenannten Voraussetzungen
zulässigen Reisepreiserhöhung wird der Kunde hiervon unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt - ab dem
20. Tag vor Reiseantritt können Preiserhöhungen nicht mehr verlangt
werden. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des
Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet,
und setzt voraus, dass Zirkuli die Berechnung des neuen Preises so aufschlüsselt,
dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei einer zulässigen
Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde - ohne dass für ihn hierdurch
Kosten entstehen - vom Reisevertrag zurücktreten oder u.U. die Teilnahme
an einer Ersatzreise verlangen; die obigen Bestimmungen für den Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gelten entsprechend.
3.
Bezahlung
Mit
Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten. Der
Kunde wird mit Übersendung der Reisebestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherungsscheines zur Leistung dieser Anzahlung aufgefordert. Der restliche
Reisepreis ist ohne besondere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor dem
vereinbarten Reiseantritt zu zahlen. Wird
der Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt,
obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, kann Zirkuli die Reiseleistungen
verweigern und vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen; die nachstehend
in Ziffer 4 enthaltenen Bestimmungen über den Rücktritt durch den Kunden
finden entsprechende Anwendung. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde zur
Verweigerung der Zahlung berechtigt ist.
4.
Rücktritt durch den Kunden Der
Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Zirkuli. Es wird deshalb
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und per Einschreiben
an Zirkuli zu übersenden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann
Zirkuli eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Zirkuli ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was Zirkuli durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben kann. Zirkuli kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen
oder unter Berücksichtigung der vorgenannten Berechnungsgrundlagen, abhängig
von dem zwischen Rücktritt und vertraglich vereinbartem Reisebeginn verbleibenden
Zeitraum in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:
-
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 2 %, - zwischen 59. und 45. Tag vor Reisebeginn:
5 %, - zwischen 44. und 22. Tag vor Reisebeginn: 50 %, - zwischen 21. und
8. Tag vor Reisebeginn: 60 %, - ab dem 7. Tag vor Reisebeginn: 80 %. Dem
Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden ist. Eine
Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht inbegriffen.
Der Abschluss einer derartigen Versicherung wird dringend empfohlen.
5.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Zirkuli
kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a)
Bis 42 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
sofern in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise - näm-lich
in der Tourbeschreibung oder (falls diese insoweit keine Angaben enthält)
in Abschnitt II der "Wichtigen Informationen" - auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen worden ist. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, muss dem Kunden spätestens
am 42. Tag vor Reisebeginn zugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen
dem Kunden nicht zu.
b) Wenn der Kunde die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung von Zirkuli nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Kunde
den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness,
Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf usw.), die verbindlich festgelegt
sind, nicht entspricht. Kündigt Zirkuli, so behält Zirkuli den Anspruch
auf den Reisepreis; Zirkuli muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Zirkuli aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
etwaiger Beträge, die Zirkuli von Leistungsträgern gutgeschrieben worden
sind. Bei der Kündigung nach Antritt der Reise wird Zirkuli durch den
jeweiligen Reiseleiter vertreten.
6.
Haftungsbeschränkung
Die
vertragliche Haftung von Zirkuli für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit Zirkuli für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die
deliktische Haftung von Zirkuli für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist ebenfalls auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt; das gilt jedoch nicht für Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.
Sonstiges
Im
übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und die daraus resultierenden
gegenseitigen Rechte und Pflichten die gesetzlichen Bestimmungen (§§
651 a bis 651 k BGB). Einige dieser Bestimmungen, die für den Kunden besonders
bedeutsam sind, werden (wie in der BGB-Informationspflichten-Verordnung vorgeschrieben)
dem Kunden in der Reisebestätigung ausdrücklich bekannt gegeben. Über
die Pass- und Visumerfordernisse sowie die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten informiert Zirkuli den
Kunden durch entsprechende Angaben im Prospekt bzw. im Internet. Hingewiesen
wird hiermit ausdrücklich auf die ebenfalls im Prospekt und im Internet dargestellten,
mit derartigen Expeditions-Reisen verbundenen besonderen Risiken, die auch durch
umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht ausgeschlossen werden können. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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